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Hannes-Meyer-Preis 2021 – Architekturpreis des BDA Sachsen-Anhalt

21. April 2021

 

Der BDA Sachsen-Anhalt schreibt für 2021 zum fünften Mal den >Hannes-Meyer-Preis<, den Architekturpreis des BDA-Landesverbandes aus und lädt alle Berechtigten auf der Basis der folgenden Auslobung zur Teilnahme ein.

 

Der BDA Bund Deutscher Architekten sieht die Förderung hervorragender zeitgemäßer Architektur sowie die öffentliche Würdigung und Heraushebung von Architektinnen und Architekten als Urheber und Autoren solcher Objekte als eine wesentliche Aufgabe an.

Die Vergabe eines Architektur-Preises im Land Sachsen-Anhalt ist einer hohen gestalterischen Qualität, dem bewussten Umgang mit Ressourcen, Nachhaltigkeit, gesellschaftlichem Nutzen sowie der sozialen und kulturellen Relevanz verpflichtet. Auch kleinere Objekte, wie z.B. Einfamilienhäuser, Um- oder Anbauten, die in der Summe eine regionale Baukultur prägen, sollen dabei in den Fokus rücken.

Der Name >Hannes-Meyer-Preis< wurde gewählt, da mit diesem Architekten im besonderen Maße soziale Verantwortung für Geplantes und Gebautes und hohe baukünstlerische Qualität verbunden sind und er als Lehrer und Direktor am Bauhaus Dessau bleibende Spuren in der Architekturgeschichte des Landes hinterließ.

Zur Einreichung berechtigt sind alle Architektinnen und Architekten, die ein entsprechendes Bauwerk in Sachsen-Anhalt im unten genannten Zeitraum realisiert haben. Vorschläge zur Einreichung können auch vom Landesvorstand selbst, von Mitgliedern des Landesverbandes, von Bauherren, Behörden o.ä. gemacht werden, wenn die betroffenen Architektinnen und Architekten sich damit einverstanden erklärt haben.

Die Fertigstellung der Objekte darf höchstens 5 Jahre, vom Tage der Auslobung gerechnet, zurückliegen. Als Auslobungstag für den Preis 2021 gilt der 21. April 2021.

Der >Hannes-Meyer-Preis 2021< wird in einem 2-stufigen Verfahren vergeben. Interessierte Teilnehmer senden bis zum 26.Mai 2021 Kurzbewerbungen Ihrer Arbeiten ein. Im ersten Schritt bestimmt die Jury aus allen eingesandten Kurzbewerbungen eine Auswahl zum weiteren Verfahren. Mit der Kurzbewerbung verpflichten sich die Teilnehmer, entsprechende Unterlagen für das weitere Verfahren – Engere Wahl – einzureichen, falls Sie bis 16. Juni 2021 dazu aufgefordert werden (vgl. Pkt. 5).

 

Letzter Abgabetermin für die Kurzbewerbung: 26. Mai 2021, bis 16.00 Uhr.

Letzter Abgabetermin für die Einreichungen, die in die engere Wahl gekommen sind: 14. Juli 2021, bis 16.00 Uhr.

Abgabeort: Geschäftsstelle Bund Deutscher Architekten, Landesverband Sachsen- Anhalt e.V., Holbeinstr. 29, 04229 Leipzig.

Alle relevanten Unterlagen finden Sie unten zum Download.

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